Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12231
VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14 (https://dejure.org/2015,12231)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2015 - 7 K 5655/14 (https://dejure.org/2015,12231)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2015 - 7 K 5655/14 (https://dejure.org/2015,12231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rügerechts bezüglich der dienstlichen Beurteilung eines Polizeibeamten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Nr 4 S 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 890 ZPO, VVBW-IM-20101221-SF, § 123 VwGO
    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung; Dienstzeugnis - Dienstlicher Wohnsitz; Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreit; Beförderung; Auswahlentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Verwirkung des Rügerechts; Auf- und Abrundungen; Regelbeurteilung; Anlassbeurteilung; Zwangsgeldandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    In der Rechtsprechung werden dienstliche Beurteilungen als noch hinreichend aktuell angesehen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre ist und während dieses Zeitraums nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Anlassbeurteilung gemacht werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 WB 59/10 - BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007 - 10 B 10318/07; OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2001 - 1 B 704/01 - jeweils juris; für kürzere Zeitspanne vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 - Hess VGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - jeweils juris).

    Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Aussagen über Leistungen der jüngsten Zeit vor der Auswahlentscheidung in der Regel diejenigen sind, die besonders interessieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Bad-Württemberg (vgl. Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - juris) ist daher unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit auch für die Mitbewerber, für die nur eine Regelbeurteilung vorliegt, eine aktuelle Anlassbeurteilung dann zu erstellen, wenn die Anlassbeurteilung eines Mitbewerbers einen Zeitraum abdeckt, der sich unmittelbar an den letzten Beurteilungsstichtag anschließt und länger ist als der regelmäßig vorgesehene Beurteilungszeitraum einer Regelbeurteilung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - juris).

    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.07.2001, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, juris) entwickelten strengen Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume finden im Verhältnis von Regel- und Anlassbeurteilungen nicht im selben Maße Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - OVG NW, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -, juris), wenn die Anlassbeurteilung des Konkurrenten einen Zeitraum erfasst, der 13 Monate über das Ende der Regelbeurteilungszeit hinausgeht.

    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.07.2001, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, juris) entwickelten strengen Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume finden im Verhältnis von Regel- und Anlassbeurteilungen nicht im selben Maße Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - OVG NW, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -, jeweils juris).

    Hierdurch bedingt dürfen Abstriche gemacht werden, was die Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume angeht, sofern dies der Gleichbehandlung der Bewerber dient (vgl. OVG NW, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 - jeweils juris).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Er hat einen Anspruch darauf, dass über jede einzelne Beförderung rechtsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris).

    Je kürzer der Beurteilungszeitraum zwischen Regel- und Anlassbeurteilung ist und je größer der Unterschied zur Regelbeurteilung in den Bewertungen - sei es bei Leistungssteigerungen oder beim Leistungsabfall - ausfällt, desto bedeutsamer ist das Begründungserfordernis bei Abweichungen der Anlassbeurteilung von der Regelbeurteilung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund geht die Kammer davon aus, dass das Entwicklungsgebot bei Anlassbeurteilungen grundsätzlich zu beachten ist und nicht nur - wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht (s. oben, Beschluss vom 22.11.2012, a.a.O.) entschiedenen Fall - bei Anlassbeurteilungen, die zwischen zwei Regelbeurteilungen erstellt werden und einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilungen abbilden.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11

    Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht strenger sein dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11 -, jeweils juris).

    Ebenso müssen die einzelnen dienstlichen Beurteilungen in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar sein, um eine geeignete Grundlage für den Vergleich der Bewerber sein zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11 -, juris, m.w.N.).

    Liegt für einen Bewerber eine Anlassbeurteilung vor, kann für den Qualifikationsvergleich hinsichtlich der übrigen Bewerber grundsätzlich auf Regelbeurteilungen zurückgegriffen werden, soweit letztere zeitnah erstellt wurden und einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11- m.w.N., juris).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht strenger sein dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11 -, jeweils juris).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 -, m.w.N., juris).

    Bei der dienstlichen Beurteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da es ihr am Regelungselement i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 VwVfG fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - juris; Urteile vom 09.11.1967 - II C 107.64 -, BVerwGE 28, 191ff., und vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351 ff.; s. auch Bieler/Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 5. Aufl., Rn. 247).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Für das Auswahlverfahren folgt hieraus, dass zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber ein inhaltlicher Vergleich von planmäßigen Beurteilungen nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume und die gleichen Beurteilungsstichtage erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, juris).

    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.07.2001, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, juris) entwickelten strengen Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume finden im Verhältnis von Regel- und Anlassbeurteilungen nicht im selben Maße Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 - OVG NW, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, die mit ihren Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris, m.w.N.).

    Der Antragsgegner ist von Verfassungs wegen nach Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG gehindert, sich über die einstweilige Anordnung hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom . 21.08.2003 - 2 C 14.02 - juris).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen Bewerberanspruch durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, m.w.N., juris).

    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - VGH Bad.Württ., Beschluss vom 19.04.2010 - 4 S 2297/09 - jeweils juris).

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Bei der dienstlichen Beurteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da es ihr am Regelungselement i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 VwVfG fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - juris; Urteile vom 09.11.1967 - II C 107.64 -, BVerwGE 28, 191ff., und vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351 ff.; s. auch Bieler/Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 5. Aufl., Rn. 247).

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Wesen und Zweck der dienstlichen Beurteilung entspricht, dass sie sich nicht alsbald rechtlich verfestigt, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, a.a.O.), erscheint es auch mit Blick hierauf nicht geboten oder gerechtfertigt, bei Untätigbleiben während eines Jahres in der Regel von Verwirkung auszugehen.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14
    Denn der Anspruch des Bewerbers sowohl aus Art. 33 Abs. 2 GG als auch - bezogen auf das gerichtliche Verfahren - aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG erfordert es, dass schon die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.06.2014 - 4 S 494/14 - Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 - s. auch BVerwG, Urteile vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 - und vom 11.12.2008 - 2 A 7.07 - jeweils juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11

    Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99

    Anforderungen an die Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens;

  • VG Karlsruhe, 28.01.2013 - 6 K 3238/12

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht